Seite für Hinweise nach der EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937

Nach einer Richtlinie der EU sind wir dazu verpflichet, ein Hinweisportal für unser Unternehmen bereitszustellen.

Sie können Ihren Hinweis anonym oder mit Angabe Ihre Kontaktdaten auf verschiedene Arten abgeben:

per Telefon: +49 2661 9140 807

per e-Mail: hinweis@ebener.de

per Post: 

Steig-Alm GmbH
Wildparkstraße 15
56470 Bad Marienberg

Sie können angeben, ob wir Sie zu diesem Hinweis kontaktieren dürfen.

 

Informationen für Hinweisgeber

Was ist die Whistleblower Richtlinie bzw. das Hinweisgeberschutzgesetz?

Die Whistleblower Richtlinie (EU) 2019/1937 soll als einheitliche europäische Regelung helfen, Verstöße gegen geltendes Recht oder ethische Standards zu vermeiden und aufzudecken. Durch das Hinweisgebersystem können Hinweise einfach – und auf Wunsch auch anonym – abgegeben werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die europäische Regelung in nationales Recht um und führt für die Hinweisgeber zusätzlich den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und eine Beweislastumkehr bei Kündigungen ein.

Welche Vorfälle kann ich melden?

Als Vorfall versteht das Gesetz Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die entweder rechtswidrig oder missbräuchlich sind.
Alle Informationen über Verstöße,

    -gegen Strafvorschriften,
    aus den Bereichen Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane, die bußgeldbewehrt sind.
    (z.B. Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz)
    -gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union
        -zum öffentlichen Auftragswesen,
        -zur Terrorismusfinanzierung und Bekämpfung der Geldwäsche,
        -zur Produktsicherheit und -konformität,
        -zur Verkehrssicherheit von Straßen-, Eisenbahn-, See- und zivilem Luftverkehr,
        -zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene und Binnenschiffen
        -zum Umwelt- und Strahlenschutz sowie zur kerntechnischen Sicherheit,
        -zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen
        -zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, ökologischen Produktion, Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, Tiergesundheit und Tierschutz,
        -zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Arzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung,
        -zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen,
        -zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes,
        -zum Schutz der Privatsphäre, personenbezogener Daten und zur Sicherheit in der Informationstechnik
        -zur Regelung der Aktionärsrechte,
        -zur Rechnungslegung und Buchführung von Unternehmen.
    -zulasten der finanziellen Interessen der EU,
    -gegen die Körperschaftsteuer-Vorschriften,
    die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsrechts zuwiderläuft.

Wen schützt das Gesetz?

Das Gesetz schützt natürliche Personen,

    -die einen Missstand melden
    -die zum Zeitpunkt des Hinweises einen hinreichenden Grund hatte, die gemeldeten Verstöße für wahr zu halten
    -deren gemeldeten Verstöße auch vom Gesetz erfasst sind.

Außerdem sind alle Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder von einer Meldung betroffen sind.  

Wovor schützt mich das Gesetz?

Das Gesetz schützt Sie als Hinweisgeber vor:

    -Kündigung
    -Versagung einer Beförderung
    -Gehaltskürzung
    -Mobbing
    -Diskriminierung
    -Schädigung in den sozialen Medien
    -Entzug einer Lizenz oder Genehmigung
    -Negative Leistungsbeurteilung

Was sind Meldewege?

Ein Meldeweg ist ein Kommunikationskanal, der zur vertraulichen und sicheren Abgabe direkt zur Meldestelle führt.
Mögliche Meldewege sind:

    -telefonisch
    -schriftlich (E-Mail / Brief)
    -persönlich

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet alle Meldewege bereitzustellen.

Wie sicher ist die Meldung bei der Steig-Alm GmbH für mich?

Als Meldestelle sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identitäten aller beteiligten Personen zu wahren. D.h. die der hinweisgebenden Person, Personen die Gegenstand der Meldung sind und weitere in der Meldung genannte Personen.
Die Ebener GmbH Innovative Fassaden erfüllt ihre Aufgabe als Meldestelle unabhängig von Weisungen des Auftraggebers.

Wie ist der Ablauf?

Nach Eingang der Meldung erhalten Sie als Hinweisgeber eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene Adresse.
Während des kompletten Verfahrens bleiben wir mit Ihnen in Kontakt und fordern evtl. zusätzliche Informationen an.
Wir prüfen ob der gemeldete Verstoß in den sachlichen Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung fällt (siehe „Welche Vorfälle kann ich melden?“) und ergreifen angemessene Folgemaßnahmen.
Mögliche Folgemaßnahmen sind:

– interne Untersuchungen und Kontaktaufnahme zu betroffenen Personen und Arbeitseinheiten,
– die hinweisgebende Person an andere zuständige Stellen verweisen,
– Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen,
– 
Abgabe des Verfahrens zwecks weiterer Untersuchungen an für interne Ermittlungen zuständige Arbeitseinheit oder eine zuständige Behörde.

Alle Meldungen dokumentieren wir in dauerhaft abrufbarer Weise unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes.

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN

RESTAURANT

Montag-Donnerstag

17:00 – 22:00 Uhr
Warme Küche von 17:30 – 21:00 Uhr

Freitag

14:00 – 00:00 Uhr

Nachmittags-/Vesperkarte von  14:30 – 17:30 Uhr
Warme Küche von 17:30 – 21:00 Uhr

Samstag und Sonntag
11:00 – 23:00 Uhr
Warme Küche von 12:00 – 14:00 Uhr und
17:30 – 21:00 Uhr
Nachmittags- / Vesperkarte von 14:30 – 17:30 Uhr

an allen Feiertagen öffnen wir bereits ab 11:00 Uhr

HOTEL

Ab sofort können Sie über unsere Homepage bei uns ein Zimmer online buchen.

In unserem neuen Steig-Alm Hotel in Bad Marienberg erwartet Sie moderner Komfort in gemütlich-rustikalem Alpen-Charme.

Unsere Rezeption ist täglich von 7:00 Uhr – 19:00 Uhr für Sie besetzt.

Der Check-In ist auch nach 19:00 Uhr möglich, jedoch bitten wir Sie darum, uns in diesem Fall darüber zu informieren.

Wir freuen uns auf Sie!